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   OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16   

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OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16 (https://dejure.org/2017,60876)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.2017 - 14 U 165/16 (https://dejure.org/2017,60876)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 14 U 165/16 (https://dejure.org/2017,60876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 129 Abs 1 InsO, § 131 Abs 1 InsO, § 267 Abs 1 S 1 BGB
    Insolvenzanfechtung: Direktzahlungen von Mietverbindlichkeiten durch einen Dritten auf Anweisung des Insolvenzschuldners als inkongruente Deckung; stillschweigende Vereinbarung aufgrund langer Praxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.01.2011 - IX ZR 58/10

    Insolvenzanfechtung: Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter auf Anweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Nach seiner ständigen Rechtsprechung ist die von einem Dritten auf Anweisung des Insolvenzschuldners geleistete Zahlung inkongruent, wenn der Insolvenzgläubiger keinen Anspruch darauf hatte, seine Forderung gegen den Insolvenzschuldner in dieser Art - aufgrund einer Anweisung an den Zahlenden - durch diesen als Dritten erfüllt zu erhalten (BGH IX ZR 425/99; IX ZR 2/05; IX ZR 146/05; IX ZR 58/10; IX ZR 240/13).

    Anders als etwa bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut ist die Zahlung eines Dritten, der nach dem Inhalt seiner Rechtsbeziehungen zu dem Schuldner an sich nichts mit der Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten zu tun hat, auch nicht verkehrsüblich, sondern eine nicht unerhebliche Abweichung von dem normalen Zahlungsweg (BGH IX ZR 85/02, IX ZR 58/10).

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Nach seiner ständigen Rechtsprechung ist die von einem Dritten auf Anweisung des Insolvenzschuldners geleistete Zahlung inkongruent, wenn der Insolvenzgläubiger keinen Anspruch darauf hatte, seine Forderung gegen den Insolvenzschuldner in dieser Art - aufgrund einer Anweisung an den Zahlenden - durch diesen als Dritten erfüllt zu erhalten (BGH IX ZR 425/99; IX ZR 2/05; IX ZR 146/05; IX ZR 58/10; IX ZR 240/13).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 147/07

    Gläubigerbenachteiligung bei Begleichung einer Gesellschaftsschuld durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 147/07, IX ZR 59/11; IX ZR 13/14; IX ZR 287/14) ist zwischen einer gläubigerbenachteiligenden Anweisung auf Schuld und einer nicht gläubigerbenachteiligenden Anweisung auf Kredit zu unterscheiden.
  • RG, 23.04.1909 - VII 272/08

    Ist eine Sicherstellung oder Befriedigung, die der Gläubiger in der Art zwar

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Grundsätzlich kommt es für eine kongruente Erfüllung darauf an, ob der Insolvenzgläubiger diese Art der Erfüllung von dem Insolvenzschuldner hätte fordern können oder sie wenigstens seinerseits aus Rechtsgründen nicht hätte ablehnen dürfen (RGZ 71, 89; BGHZ 70, 177; BGHZ 123, 320).
  • BGH, 06.06.2002 - IX ZR 425/99

    Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer als inkongruente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Nach seiner ständigen Rechtsprechung ist die von einem Dritten auf Anweisung des Insolvenzschuldners geleistete Zahlung inkongruent, wenn der Insolvenzgläubiger keinen Anspruch darauf hatte, seine Forderung gegen den Insolvenzschuldner in dieser Art - aufgrund einer Anweisung an den Zahlenden - durch diesen als Dritten erfüllt zu erhalten (BGH IX ZR 425/99; IX ZR 2/05; IX ZR 146/05; IX ZR 58/10; IX ZR 240/13).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 287/14

    Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung einer in kritischer Zeit geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 147/07, IX ZR 59/11; IX ZR 13/14; IX ZR 287/14) ist zwischen einer gläubigerbenachteiligenden Anweisung auf Schuld und einer nicht gläubigerbenachteiligenden Anweisung auf Kredit zu unterscheiden.
  • BGH, 10.05.2007 - IX ZR 146/05

    Anfechtbarkeit einer Direktzahlung des Auftraggebers an den Werkunternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Nach seiner ständigen Rechtsprechung ist die von einem Dritten auf Anweisung des Insolvenzschuldners geleistete Zahlung inkongruent, wenn der Insolvenzgläubiger keinen Anspruch darauf hatte, seine Forderung gegen den Insolvenzschuldner in dieser Art - aufgrund einer Anweisung an den Zahlenden - durch diesen als Dritten erfüllt zu erhalten (BGH IX ZR 425/99; IX ZR 2/05; IX ZR 146/05; IX ZR 58/10; IX ZR 240/13).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Anders als etwa bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut ist die Zahlung eines Dritten, der nach dem Inhalt seiner Rechtsbeziehungen zu dem Schuldner an sich nichts mit der Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten zu tun hat, auch nicht verkehrsüblich, sondern eine nicht unerhebliche Abweichung von dem normalen Zahlungsweg (BGH IX ZR 85/02, IX ZR 58/10).
  • BGH, 21.06.2012 - IX ZR 59/11

    Insolvenzanfechtung freiwilliger Zahlungen des Geschäftsführers einer insolventen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 147/07, IX ZR 59/11; IX ZR 13/14; IX ZR 287/14) ist zwischen einer gläubigerbenachteiligenden Anweisung auf Schuld und einer nicht gläubigerbenachteiligenden Anweisung auf Kredit zu unterscheiden.
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16
    Wie das Bundesarbeitsgericht (6 AZR 159/12) ausgeführt habe, könne eine Änderung auch stillschweigend durch eine entsprechende Geschäftspraxis erfolgen.
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZR 13/14

    Grenzüberschreitende Insolvenz eines deutschen Bauunternehmers: Geltendmachung

  • BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 18/62

    Konkursanfechtung bei Geschäftsübernahme

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 2/05

    Anfechtbarkeit von Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Dritten auf Verbindlichkeiten des

    Das kann durch zweiseitige oder dreiseitige, ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung geschehen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.05.2017 - 14 U 165/16, juris Rn. 20).

    (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.05.2017 - 14 U 165/16, juris Rn. 21) Dies gilt grundsätzlich auch bei formgebundenen Rechtsgeschäften (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.2015 - IX ZR 279/13, ZInsO 2015, 559, 562 Rn. 26), weshalb die jeweilige Schriftformvereinbarung nicht entgegensteht.

    Die sich insoweit stellende Rechtsfrage ist zudem höchstrichterlich geklärt, nachdem der Bundesgerichtshof (IX ZR 157/17) in einem Parallelverfahren die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 19.05.2017 - 14 U 165/16, juris) zurückgewiesen hat.

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